also ick als notorischer nutellabohrer liebe den popelsmilie mehr als alle meine credits, sagt er doch soviel aus. was er aussagt? na dass man der sache auf den grund gehen muss
gleichzeitig beantrage ick offiziell: Dass im Fall der Verbannung des Popelsmilies vom Banditoforum, Dieser Asyl im Messeforum bekommen sollte. Denn dieser Popelsmilie stellt einen kulturellen Schatz der Forengeschichte schlechthin dar.
1. Die Würde des Smilies ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller User.
2. Die User bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Smilie-Rechten als Grundlage jeder datenfernübertragbaren Gemeinschaft, des Spaßes und der Unterhaltung in Netz.
3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Sysops, User und Mitleser als unmittelbar geltendes Recht, gegen das verstoßen werden darf.
Artikel 2
1. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seines Smilies, soweit er nicht die Smilies anderer verletzt und nicht gegen die Smilie- Verfassung oder das Sittengesetz verstößt.
2. Jeder Smilie hat das Recht auf Leben und datenfernübertragungsmäßige Unversehrtheit. Abbruch einer Übertragung inmitten eines Smilies wird geahndet. Die Freiheit des Smilies ist unverletzlich.
Artikel 3
1. Alle Smilies sind vor dem Gesetz gleich.
2. Links-Smilies ” 8-) ” und Rechts-Smilies ” (-8 ” sind gleichberechtigt.
3. Kein Smilie darf wegen seiner ASCII-Codes, seiner Rechner-Abstammung, seines Autoren, seiner Farbe, seiner Aussage, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4
1. Die Freiheit des Glaubens an Smilies, des Gewissens von Smilies und die Freiheit des Smilie-Bekenntnisses sind unverletzlich.
2. Die ungestörte Smilie-Erschaffung wird gewährleistet.
3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Drücken der Backspace-Taste hinter einem Smilie gezwungen werden.
Artikel 5
1. Jeder hat das Recht, seinen Smilie in ASCII, EBCDIC oder Binär frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Mailboxen ungehindert Smilies zu beschaffen. Die Smilie-Freiheit und die Freiheit der Smilie-Verbreitung durch Mailboxen und Netze werden gewährleistet. EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT.
2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des jugendlichen Smilies und in dem Recht der Smilie-Ehre.
3. Smilie-Kunst, -Wissenschaft, -Forschung und -Lehre sind frei. Die Freiheit der Smilie-Lehre entbindet nicht von der Treue zum Smilie.
Artikel 6
1. Smilie-Ehen [" (-8Q8-) "] und Familien [" 8-) "] stehen unter dem besonderen Schutz der SYSOP-Ordnung.
2. Pflege und Erziehung der Smilie-Kinder sind die natürlichen Rechte ihrer Autoren.
3. Gegen den Willen des Autoren dürfen Kinder nur auf Grund von Platzmangel vom Datenträger gelöscht werden.
4. Jeder Smilie-Autor hat Anspruch auf den Schutz durch Schreibschutz-Aufkleber oder Sekundenkleber in Schreibschutznippeln.
5. Den raubkopierten Smilies sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in einer Mail zu schaffen wie den selbsterfundenen Smilies.
Artikel 7
1. Das gesamte Smiliewesen steht unter der Aufsicht des großen Smilie.
2. Die Autoren eines Smilies haben das Recht über die Teilnahme eines Smilies an der Netz-Mail zu bestimmen.
3. Der Smilieunterricht ist in den Netzen mit Ausnahme der Smiliefreien Mailboxen ein ordentliches Lehrfach.
Artikel 8
1. Alle Smilies haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Sonderzeichen in einer Mail zu versammeln.
2. Für Versammlungen unter freiem Himmel dient Druckerpapier.
Artikel 9
1. Alle Smilies haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
2. Smilies in Viren einzupflanzen ist verboten.
Artikel 10
1. Das Smiliegeheimnis ist unverletzlich.
Artikel 11
1. Alle Smilies genießen Freizügigkeit im ganzen Netz.
2. Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz beschränkt werden, wenn es zur Bekämpfung der Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder zum Schutze der jugendlichen Smilies vor Verwahrlosung, erforderlich ist.
Artikel 12
1. Alle Smilies haben das Recht Brett, Netz-Brett oder Private Mail frei zu wählen.
2. Kein Smilie darf in ein bestimmtes Brett gezwungen werden. Netzbretter mit dem Namen sub.smily.config oder ähnliches, sind verboten.
3. Zwangsneuerschaffung eines Smilies ist nur bei einer Löschung durch die DEL-, Backspace- oder CutBlock-Taste zulässig.
Artikel 12a
1. Smilies müssen nicht zum Bund.
2. Smilies müssen auch nicht zum Ersatzdienst.
3. Ausgemusterte Smilies müssen auch nicht im Kriegsfall zum Bund.
Gleiches gilt für Rechts-Smilies.
Artikel 13
1. Eine Mail mit einem Smilie ist unverletzlich.
2. Smilies dürfen nur aus einer Mail entfernt werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Sie sind dann in einer anderen Mail zwischenzulagern.
Smilie Strafrecht
§1 Löschen von Smilies
Wer einen Smilie aus einer Mail löscht, ist dazu verpflichtet, eine neue Mail mit neuen Smilies zu erschaffen.
Bei mehrfachem Verstoß ist eine neue, allgemeine Mail mit Ziel “Alle” zu schreiben, um den Mailverkehr aufrecht zu erhalten und die Smiliepopulation zu vermehren.
§2 Fälschen von Smilies
Wer Smilies fälscht, oder nachmacht, oder gefälschte oder nachgemachte in Umlauf bringt, wird mit Mailbomben zwischen 3 MB und 20 MB bestraft.
Wer Smilies falsch einsetzt oder falsch eingesetzte Smilies ohne Kommentar hinnimmt wird mit Flames bis zu 1MB bestraft, in besonders harten Fällen bis zu 1,5 MB.
§3 Gültigkeit
Das Smilie-Strafrecht gilt für alle und keinen der die Zeilen liest, sie werden damit anerkannt, daß diese Nachricht auf *Halten* gesetzt wird.
§4 Strafhöhe
Die Höhe von verhängten Strafen richtet sich nach der Schwere des Vergehens und nach der Leistung seines Modems.
DSL-Benutzer müssen aufgrund ihrer höheren cps-Rate mit erheblich höheren Strafen rechnen.
Quelle: Autor leider unbekannt!
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild!